Ausleihe
Entdecken und ausleihen: schnell und unkompliziert zu unseren Medien.
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Die LMUcard für Studierende und Beschäftigte ist gleichzeitig auch der Bibliotheksausweis für die Universitätsbibliothek und die Bayerische Staatsbibliothek.
Die Nummer Ihres Bibliotheksausweises befindet sich auf der Rückseite der LMUcard.
Bevor Sie die LMUcard als Bibliotheksausweis nutzen können, ist eine einmalige Freischaltung nötig.
Studierende der LMU beantragen die LMUcard beim IT-Servicedesk der LMU.
Beschäftigte der LMU beantragen die LMUcard im Benutzerkonto des LMU-Serviceportals.
Um die Bibliotheksfunktion Ihrer LMUcard freizuschalten, benötigen wir einen Nachweis Ihrer deutschen Meldeadresse.
Über das Uploadformular reichen Sie eines der folgenden Dokumente ein:
Sobald wir Ihre LMUcard für die Ausleihe freigeschaltet haben, informieren wir Sie per E-Mail.
Alternativ können Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland auch direkt an der UB.info im LMU-Hauptgebäude nachweisen.
Beschäftigte der LMU aktivieren die Bibliotheksfunktion über das Benutzerkonto des LMU-Serviceportals selbst. Erst nach der Aktivierung werden die nötigen Informationen an die Bibliotheken übertragen und damit das Bibliothekskonto eingerichtet.
Das Passwort ist voreingestellt auf Ihr Geburtsdatum (TTMMJJ). Aus Sicherheitsgründen werden Sie beim erstmaligen Login im Online-Katalog (OPAC) dazu aufgefordert, das voreingestellte Passwort in Ihrem Bibliothekskonto zu ändern.
Sie haben keine LMUcard und gehören einer der folgenden Personengruppen an? In dem Fall stellen wir Ihnen einen Bibliotheksausweis aus: entweder persönlich an der UB.info oder online über unser Uploadformular.
Folgende Dokumente werden zur Ausweisausstellung benötigt:
Aus lizenzrechtlichen Gründen ist kein Zugriff auf die E-Medien der UB möglich.
Aus lizenzrechtlichen Gründen ist kein Zugriff auf die E-Medien der UB möglich.
Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahren
Minderjährige Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahre
Bibliotheksausweise für Schülergruppen stellt die UB nur auf Anfrage aus!
Nach Absprache per E-Mail an information@ub.uni-muenchen.de, laden Sie bitte alle notwendigen Dokumente über unser Uploadformular hoch. Wir informieren Sie, wann der Bibliotheksausweis an der UB.info abgeholt werden kann.
Eine kurzfristige Ausstellung von Ausweisen für Schülergruppen ist vor Ort nicht möglich.
Aus lizenzrechtlichen Gründen ist kein Zugriff auf die E-Medien der UB möglich.
Ihren Bibliotheksausweis beantragen Sie bei der Bayerischen Staatsbibliothek.
Mit Ihrem Bibliotheksausweis können Sie an der UB ausschließlich Medien aus dem zentralen Magazinbestand ausleihen.
Aus lizenzrechtlichen Gründen ist kein Zugriff auf die E-Medien der UB möglich.
Sie können die bestellten Medien nicht selbst abholen? In diesem Fall ist eine Abholung durch Dritte nur mit der LMUcard oder dem Bibliotheksausweis des Bestellers möglich.
Im Lernzentrum Leo 13 finden Sie die juristischen Lehrbücher.
Leihristen
Die Leihfrist beginnt, sobald Sie die Medien abholen. Überprüfen Sie die Frist in Ihrem Bibliothekskonto und verlängern die Ausleihe bei Bedarf.
Mahnfristen
Die ersten beiden Mahnungen werden per E-Mail versandt, die dritte Mahnung per Post.
Als Öffnungstage gelten Montag bis einschließlich Freitag (ohne Feiertage).
Mahngebühren
Die Kosten der bayernweit einheitlich vorgegebenen Mahngebühren summieren sich auf.
Eine Übersicht über Mahngebühren und andere kostenpflichtige Services finden Sie in der Gebührenliste (PDF, 90 KB) der Universitätsbibliothek.
Bezahlen per ePayment oder EC-Terminal
Datenschutzinformationen für die Verarbeitung von Zahlungsdaten mit dem Online-Bezahlungssystem ePay
Warten Sie bei der Bezahlung bitte unbedingt, bis Sie zum Bibliothekskonto zurückgeführt werden, sonst war die Zahlung nicht erfolgreich.
Gebühren können nur komplett beglichen werden, Teilzahlungen sind nicht möglich.
Sie haben noch Fragen?
Kontaktieren Sie uns per E-Mail: information@ub.uni-muenchen.de