Abgabe von Dissertationen und Habilitationsschriften

Eine erfolgreiche Promotion besteht aus drei Schritten: dem Verfassen einer schriftlichen Arbeit, der mündlichen Prüfung und der Veröffentlichung der Dissertation. Für den letzten Schritt ist die Universitätsbibliothek zuständig.

Grundsätzliches zur Abgabe von Hochschulschriften

Die Abgabe von Hochschulschriften ist in den einzelnen Fakultäten unterschiedlich geregelt. Die jeweiligen Vorgaben finden Sie in der Promotions- bzw. Habilitationsordnung Ihrer Fakultät.

Publikationsdienste Dissertationen

Sie können Ihre Pflichtexemplare persönlich abgeben, eine dritte Person damit beauftragen oder sie per Post einreichen. Bei Sendungen aus dem Ausland beachten Sie bitte die Zollformalitäten. Pakete, die vom Zoll zurückgehalten werden, gehen an die absendende Person zurück.

Postadresse
Universitätsbibliothek der LMU
Publikationsdienste Dissertationen
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München

Persönliche Abgabe
Montag – Freitag von 9 – 12 Uhr in der Leopoldstraße 13, Haus 1, Zi. 1108


Für die Veröffentlichung Ihrer Hochschulschrift stehen Ihnen grundsätzlich zwei Optionen zur Auswahl:

Elektronische Veröffentlichung

Die Hochschulschrift muss vollständig in einer einzigen PDF-Datei eingereicht werden, andere Formate sind nicht erlaubt. Zusätzliche Daten sind den Druckexemplaren auf einem USB-Stick beizulegen und werden ebenfalls auf dem Repositorium "Elektronische Hochschulschriften" veröffentlicht.

Die PDF-Datei muss festen Vorgaben für Dateiname, Dokumenteigenschaften und Sprache entsprechen. Vor dem Druck ist die Arbeit auf das Repositorium Elektronische Hochschulschriften hochzuladen. Nach formaler Prüfung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail, erst danach sollten Sie Ihre Pflichtexemplare drucken lassen und sie bei den Publikationsdiensten Dissertationen einreichen.

Gedruckte Veröffentlichung im Verlag

Bei der Veröffentlichung Ihrer Hochschulschrift als Buch müssen Sie je nach Prüfungsordnung 2 bis 6 Pflichtexemplare einreichen.
Diese müssen neben dem Verlagstitelblatt auch das Fakultätstitelblatt enthalten, welches direkt vor das Verlagstitelblatt eingebunden werden muss. Falls sich der Titel geändert hat, tragen Sie hier Ihren ursprünglichen Einreichungstitel ein.

Zudem muss im Impressum vermerkt sein, dass es sich um eine Dissertation der Ludwig-Maximilians-Universität handelt.
Haben Sie die Nutzungsrechte geklärt, ist zusätzlich eine kostenfreie Zweitveröffentlichung auf dem Repositorium Elektronische Hochschulschriften möglich.

Open Publishing LMU

Wenn Sie sich für eine Verlagsabgabe entscheiden, bietet Ihnen die UB zusammen mit einem Verlagsdienstleister eine kostengünstige Möglichkeit an, Ihre Dissertation oder Habilitationsschrift gleichzeitig als Verlagspublikation und digital open access zu publizieren: Open Publishing LMU. Es gelten für die Abgabe die Vorgaben für die Verlagsveröffentlichung.

Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns per E-Mail: dissertationen@ub.uni-muenchen.de

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